Bei TEOX stehen Qualität, Werterhalt und eine langfristige Nutzung unserer Produkte im Mittelpunkt.
Diese Seite informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie über den freiwilligen TEOX Reparatur- und Ersatzteilservice.
Wichtig: TEOX gewährt derzeit keine allgemeine freiwillige Herstellergarantie. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unserer Kunden bleiben vollständig bestehen.
Diese Informationen gelten für neue TEOX Outdoor-Möbel, Designobjekte und Zubehör, die direkt bei TEOX oder bei einem autorisierten Vertriebspartner erworben wurden.
Sie erläutern die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in verständlicher Form und ergänzen insbesondere:
Bei Widersprüchen oder Sonderfällen sind die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die jeweilige Auftragsbestätigung sowie die anwendbaren B2C- oder B2B-AGB maßgeblich.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgesehen.
Sie betrifft insbesondere Mängel, die bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden waren oder deren Ursache bereits zu diesem Zeitpunkt angelegt war.
Die gesetzlichen Rechte können durch diese Serviceinformation nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Eine Garantie ist hingegen eine zusätzliche freiwillige Leistung.
TEOX gewährt derzeit keine allgemeine Herstellungs-, Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie.
Aussagen wie:
sind Produkt- und Qualitätsbeschreibungen. Sie stellen keine Garantie für eine bestimmte Mindestnutzungsdauer dar.
Eine zusätzliche Garantie besteht nur dann, wenn sie für ein bestimmtes Produkt ausdrücklich in einer gesonderten schriftlichen Erklärung zugesagt wird. In diesem Fall werden Umfang, Dauer, Garantiegeber und Vorgehensweise gesondert festgelegt.
Bei neuen beweglichen Waren – hierzu zählen gewöhnlich Möbel und nicht fest mit einem Gebäude verbundene Designobjekte – beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.
TEOX bzw. der jeweilige Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere für Mängel, die:
auch wenn sie erst später erkennbar werden.
Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe auf, wird bei einem Verbrauchergeschäft grundsätzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war, soweit diese Vermutung mit der Art der Ware und des Mangels vereinbar ist.
Verbraucher müssen die Ware nicht nach unternehmensrechtlichen Regeln unmittelbar untersuchen oder innerhalb einer kurzen Frist rügen.
Eine möglichst rasche schriftliche Meldung mit Fotos hilft uns jedoch dabei, den Sachverhalt schnell zu prüfen und gegebenenfalls weitere Schäden zu vermeiden.
Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall sieht das Gesetz grundsätzlich eine stufenweise Vorgehensweise vor.
Zunächst kann grundsätzlich die unentgeltliche Herstellung des mangelfreien Zustands verlangt werden.
Dies kann je nach Einzelfall insbesondere erfolgen durch:
Das Wahlrecht kann gesetzlich eingeschränkt sein, wenn eine der Varianten unmöglich oder unverhältnismäßig wäre.
Kommt eine Verbesserung oder ein Austausch nicht in Betracht, wird die Herstellung des mangelfreien Zustands verweigert oder scheitert sie, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Rechte bestehen.
Hierzu können gehören:
Diese Systematik ist auch im Kundendokument ausdrücklich vorgesehen.
Nicht jede Veränderung, Gebrauchsspur oder Beschädigung eines Produkts stellt automatisch einen Gewährleistungsmangel dar.
Entscheidend ist immer die Ursache im jeweiligen Einzelfall.
Typischerweise nicht von der gesetzlichen Gewährleistung erfasst sind Beeinträchtigungen, die erst nach der Übergabe entstanden sind, beispielsweise durch:
Wichtig: Diese Beispiele schließen die gesetzliche Gewährleistung nicht pauschal aus.
War die Ursache eines Mangels bereits bei Übergabe vorhanden – etwa durch einen Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsfehler – bleiben die gesetzlichen Rechte bestehen.
Ein möglicher Gewährleistungsfall ist grundsätzlich beim jeweiligen Verkäufer zu melden.
Haben Sie Ihr Produkt direkt bei TEOX gekauft, wenden Sie sich bitte an den TEOX Service.
Damit wir Ihren Fall möglichst schnell prüfen können, übermitteln Sie uns bitte folgende Informationen:
Besteht der Verdacht, dass von einem Produkt ein Sicherheitsrisiko ausgehen könnte, verwenden Sie das Produkt bitte bis zur Klärung nicht weiter und sichern Sie es gegebenenfalls gegen weitere Benutzung.
Bitte ermöglichen Sie TEOX bzw. dem jeweiligen Verkäufer eine angemessene Prüfung des gemeldeten Mangels.
Falls erforderlich, kann dies insbesondere umfassen:
Bitte stimmen Sie eine kostenpflichtige Reparatur durch Dritte vorab mit dem Verkäufer ab.
Eine eigenmächtige Beauftragung eines Drittunternehmens begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Kostenersatz.
Für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ist weder eine Produktregistrierung noch das Vorhandensein der Originalverpackung erforderlich.
Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall erfolgen die gesetzlich geschuldeten Maßnahmen gegenüber Verbrauchern grundsätzlich ohne Kosten.
Für Unternehmer, Hotels, Gastronomiebetriebe, Architekten, Händler und Projektkunden gelten insbesondere:
Auch im B2B-Bereich gewährt TEOX keine allgemeine freiwillige Herstellergarantie.
Gewährleistungsfristen, Prüf- und Rügepflichten sowie die Art der Mangelbehebung können bei Unternehmergeschäften vertraglich abweichend geregelt werden.
Maßgeblich ist daher immer die für das konkrete Geschäft vereinbarte Vertragsfassung.
TEOX verfolgt den Grundsatz:
Auch nach Ablauf einer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist prüfen wir deshalb auf Anfrage, ob eine nachhaltige Servicelösung für Ihr Produkt möglich ist.
Je nach Produkt, Alter, Zustand und Verfügbarkeit können beispielsweise folgende Leistungen angeboten werden:
Prüfung, ob einzelne Bauteile repariert oder aufgearbeitet werden können, anstatt das gesamte Produkt zu ersetzen.
Bereitstellung geeigneter Ersatzteile, soweit verfügbar, beispielsweise:
Unterstützung bei technischen Fragen und Einschätzung möglicher Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen.
Unterstützung bei Fragen zur materialgerechten Reinigung, Pflege und langfristigen Erhaltung des Produkts.
Nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistung können wir auf Anfrage prüfen, ob eine kostenpflichtige Reparatur oder Aufarbeitung möglich ist.
Auf Anfrage kann TEOX bei ausgetauschten Komponenten eine materialgerechte Rücknahme oder Entsorgungsberatung prüfen.
Diese Servicemöglichkeiten sind im Kundendokument ausdrücklich als nachhaltiger TEOX Service vorgesehen.
Der nachhaltige TEOX Service außerhalb gesetzlicher oder ausdrücklich vereinbarter Rechte ist eine freiwillige Einzelfallleistung.
Es besteht außerhalb der gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Ansprüche insbesondere kein genereller Anspruch auf:
Der freiwillige Service stellt keine Garantie dar.
Sie möchten einen möglichen Mangel melden oder benötigen Unterstützung bei einem TEOX Produkt?
Kontaktieren Sie unseren Service bitte mit Ihrer Bestell- oder Auftragsnummer und – soweit möglich – aussagekräftigen Fotos.
TEOX Metal Design
eine Marke der Mevas Metalltechnik GmbH
E-Mail: office@teoxdesign.com
Telefon:+43 664 88732424
Postanschrift:
Mevas Metalltechnik GmbH
Badener Straße 40/Top 130
2514 Traiskirchen
Österreich
Website: teoxdesign.com
Für eine möglichst schnelle Bearbeitung halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
[Gewährleistungsfall melden]
Diese Informationen dienen der transparenten und verständlichen Erläuterung des TEOX Service und der gesetzlichen Gewährleistung.
Maßgeblich sind insbesondere die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie:
Die vom Kunden übermittelte Grundlage nennt insbesondere das österreichische Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Stand: 05.08.2026